Verbandsprüfstelle

Zur Schlichtung von Differenzen bei der Prüftätigkeit und zur Wahrung der Einheitlichkeit von Prüfergebnissen steht im Verband Philatelistischer Experten ein Philatelistisches Schiedsgericht (Verbandsprüfstelle) zur Verfügung. Das Philatelistische Schiedsgericht kann von jedem Verbandsmitglied und auch als Verbandsprüfstelle von Personen angerufen werden, die nicht Mitglieder des Verbandes sind, sofern diese eine Differenz mit einem Mitglied des Verbandes haben, die sich auf die Prüftätigkeit des Verbandsmitgliedes bezieht oder auf Anfrage auch im Falle, dass diese eine Differenz hinsichtlich einer philatelistischen Prüftätigkeit mit einem Nicht-Mitglied des Verbandes haben, wenn ein Schiedsgerichtsvertrag zwischen den Streitteilen und der Verbandsprüfstelle abgeschlossen wird, in dem sich beide Streitteile verpflichten, die Entscheidung der Verbandsprüfstelle und die im Schiedsgerichtsvertrag geregelte Tragung und Verteilung der Kosten als verbindlich zu akzeptieren.